Sonstige Informationsquellen

8.3

Allen Baubeteiligten ist zu empfehlen, sich über die aktuellen Anforderungen im Zusammenhang mit der Baulärmproblematik stets und immer wieder zu informieren. Es sind jeweils die neuesten Gesetze und Regelungen des betreffenden Bundeslandes bzw. der Kommune maßgebend. Die nachfolgenden Informationen können nur als Hilfsmittel angesehen werden. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben kann nicht übernommen werden. Die Aktualität ist in jedem Fall individuell zu überprüfen!

  • Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Heft 2 von 2004
  • Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen, Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz Heft 247, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, 1998