Motivation und Einführung in das Thema

Bauleiter mit Helm auf Baustell mit Gerüst und Kran

 

Jeder von uns möchte in einem modernen Umfeld leben und arbeiten. Deshalb gehört eine
gewisse Bautätigkeit an der Infrastruktur und an Gebäuden zur Normalität und stellt einen Teil der
Alltagsgeräusche dar. Diese Bautätigkeit erzeugt – durch den Einsatz von effektiven Maschinen und
Geräten – immer auch zu tolerierenden Lärm.

Auf der anderen Seite kommt selbstverständlich der Vermeidung von Lärm aus gesellschaftlicher
Sicht eine besondere Bedeutung zu.

Solange man sich abseits von Siedlungsgebieten befindet, sind Lärmemissionen in der Regel
unproblematisch. Aber gerade in innerstädtischen Lagen führt der unvermeidbar geringe Abstand
zwischen Baustelle und Anwohner häufig zu einem Konfliktpotential.

Das Merkblatt richtet sich vor allem an Bauherren/Auftraggeber, Planer und Bauunternehmen.
Es soll die Leser einerseits für das Thema sensibilisieren, andererseits eine praktische Handreichung
zum Umgang mit dem Thema Baulärm geben. So kann z. B. durch vorausschauende, diese Probleme
berücksichtigende bauseitige Planung ein Interessensausgleich zwischen allen Betroffenen erreicht werden.
Es muss aber auch klar darauf hingewiesen werden, dass unter bestimmten Randbedingungen unvermeid-
barer Baulärm durch die betroffenen Anwohner hingenommen werden muss, da es sich um ein
sozialadäquates Verhalten handelt.

Besonders kritisch sind behördliche oder auch gerichtliche Anordnungen, die als Folge von Baulärm-
beschwerden während des laufenden Baubetriebs erlassen werden. Diese führen praktisch immer zu
Mehrkosten und häufig auch zu einem Zeitverzug. Dieses Risiko zu minimieren ist möglich.
Der Weg dahin wird anhand fachlicher, baurechtlicher und baupraktischer Informationen in diesem
Merkblatt aufgezeigt.